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Kein
Pflegegeld bei Mukoviszidose
Wegen einer Erkrankung
an Mukoviszidose haben Erwachsene in der Regel keinen Anspruch auf
Pflegegeld. Das ist die Konsequenz eines am 29.4.1999 verkündeten
Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel. Danach zählt
das zeitaufwendige Abklopfen zur Reinigung der Atemwege nicht bei
der Berechnung des Pflegeaufwandes mit. Im konkreten Fall verfehlte
damit eine heute 20jährige Frau aus Berlin den für die Pflegestufe
I notwendigen Hilfebedarf bei der Grundpflege von 45 Minuten täglich.
(AZ: B 3 P 13/98 R). afp
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