Kein Pflegegeld bei Mukoviszidose

 

Wegen einer Erkrankung an Mukoviszidose haben Erwachsene in der Regel keinen Anspruch auf Pflegegeld. Das ist die Konsequenz eines am 29.4.1999 verkündeten Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel. Danach zählt das zeitaufwendige Abklopfen zur Reinigung der Atemwege nicht bei der Berechnung des Pflegeaufwandes mit. Im konkreten Fall verfehlte damit eine heute 20jährige Frau aus Berlin den für die Pflegestufe I notwendigen Hilfebedarf bei der Grundpflege von 45 Minuten täglich. (AZ: B 3 P 13/98 R). afp