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Der Schwerbehindertenausweis bei CF-Patienten
1. Was ist ein Schwerbehindertenausweis?
Ein Schwerbehindertenausweis soll CF-Betroffenen und Ihren Familien Nachteilsausgleiche in gesetzlich festgelegter Form sicherstellen.
2. Wie sieht ein Schwerbehindertenausweis aus?
Im Ausweis finden sich - neben Angaben zu Adresse, Name etc. - vor allem Vermerke über den Grad der Behinderung und einzelne Merkzeichen. Der Grad der Behinderung ist keinesfalls mit dem Grad der Leistungsfähigkeit gleichzusetzen. Je nach Schwere der Erkrankung wird bei CF eine Einteilung zwischen 20% - 100% Grad der Behinderung (abgekürzt: GdB) zum Ausdruck gebracht. Je höher die Prozentzahl, je mehr Nachteilsausgleiche ("Vorteile") erhält man. Der Umfang der Nachteilsausgleiche hängt auch von verschiedenen Merkzeichen ab, wie "H" (= Hilflosigkeit), "G" (=Gehbehinderung), "B" (=Begleitperson) etc.
3. Wer bekommt den Ausweis?
Grundsätzlich kann ihn jeder CF-Betroffene durch einen Antrag erhalten. Bis 16 Jahren wird oftmals der Buchstabe "H" und ein 100%-iger Grad der Behinderung zuerkannt, was gleichzeitig durch einen Steuerfreibetrag von DM 7200,- einen erheblichen finanziellen Anreiz darstellt. Ein pauschaler Anspruch auf bestimmte Merkzeichen und eine bestimmte Prozentzahl besteht also nicht. Es wird immer der Einzelfall überprüft und dann entschieden.
4. Wie erhalte ich den Ausweis?
Ein Antrag ist an das für den eigenen Wohnort zuständige Versorgungsamt zu stellen. Es stützt sich bei seiner Beurteilung u.a. auf Befundberichte von Ärzten und Unterlagen der Krankenhäuser. Soweit erforderlich, wird zusätzlich eine Untersuchung durch den ärztlichen Dienst des Versorgungsamtes vorgenommen. Das Versorgungsamt stellt nach einer Prüfung des Ausweis befristet für 5 Jahre aus. Hierzu ergeht ein Feststellungsbescheid, der Ihnen zur persönlichen Information dient. Er ist zugleich Grundlage für die Ausstellung des Ausweises. Falls Sie mit dem Ergebnis des Bescheides nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch beim Versorgungsamt einlegen. Bei der Einschätzung der Frage, ob ein Widerspruch in Ihrem Fall sinnvoll ist, können Ihnen die unten genannten Stellen helfen.
Nach Ablauf der Gültigkeitsfrist von 5 Jahren kann der Ausweis formlos verlängert werden, allerdings maximal zweimal.
Bei gesundheitlichen Veränderungen kann auch schon vor Ablauf der 5 Jahre eine Änderung im Ausweis beantragt werden. Ein kurzer Zusatzantrag beim Versorgungsamt mit ärztlicher Stellungnahme dürfte genügen.
5. Welche Nachteilsausgleiche stehen mir exakt zu?
Als Nachteilsausgleiche kommen vor allem in Frage:
- Einkommens- und Lohnsteuer: Freibeträge, u.a. im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen
- Ermäßigungen beim Auto (z.B. Kraftfahrtversicherung, TÜV) und bei öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Seniorenpaß, Flugermäßigung)
- Förderungen rund um das Wohnen (z.B. Wohngeld, Grundsteuer)
- Unterstützung rund um das Telefon / Fernsehen
- Rechte im beruflichen Bereich, vor allem Kündigungsschutzregelungen , Zusatzurlaub
- Rechte im Bereich der Sozialversicherungen
- und verschiedene andere Nachteilsausgleiche, z.B. Sparförderung
6. Ist es sinnvoll, einen Ausweis zu beantragen?
Allgemein läßt sich diese Frage nicht beantworten, da die CF jedes Betroffenen, aber auch die Lebensumstände jedes Menschen unterschiedlich sind.
Jeder Betroffene/Eltern sollte für sich entscheiden, ob ein derartiger Ausweis für ihn persönlich hilfreich sein kann. Helfen kann hier ein Gespräch mit der CF-Ambulanz sowie auch eine Kontaktaufnahme mit Selbsthilfegruppen.
Es gibt auch Betroffene, die keinen Ausweis haben, da sie festgestellt haben, daß er für sie im Falle der Ausbildungsplatz- und Arbeitsplatzsuche hinderlich sein könnte. Allerdings sind Unternehmen gehalten, eine bestimmte Zahl Schwerbehinderter einzustellen. Auf den Ausweis zu verzichten, bedeutet auch, die genannten sozialen und finanziellen Vorteile nicht in Anspruch nehmen zu können.
7. Sollte man eine möglichst hohe Einstufung anstreben?
Es sollte Ziel sein, eine realistische Einstufung zu erreichen. Eine zu hohe Einstufung bringt zwar mehr finanzielle und soziale Vorteile, gibt aber zugleich ein unzutreffendes Bild. Dies kann sich bei der Berufssuche negativ auswirken. Eine umgekehrt zu geringe Einstufung erzeugt auch ein falsches Bild. Man sollte nicht leichtfertig auf Rechte verzichten, die bei einer gewissen Ausprägung der CF angemessen sind.
8. Gibt es eine objektive Einstufung?
Sicher haben Sie schon festgestellt, daß manchmal Betroffene, denen es gesundheitlich besser geht, höher eingestuft sind als andere, denen es nicht so gut geht. Eine objektive Einstufung gibt es nicht. Abhängig ist diese von der Beurteilung Ihres Arztes, dem Gesundheitszustand, der Einschätzung des Versogungsamtes, aber vor allem auch von Ihrem Auftreten.
9. In welchen Gesetzen finde ich Angaben zum Schwerbebehindertenausweis ?
Als Rechtsgrundlage ist in erster Linie das Schwerbehindertengesetz zu nennen, aber auch einzelne Gerichtsurteile, z.B. der Sozialgerichte (u.a. Bundessozialgericht in Kassel).
10. Wer hilft mir weiter, wenn ich noch Fragen habe?
- Ihre CF-Ambulanz: Arzt, Sozialarbeiter, Psychologen
- CF-Selbsthilfegruppen und andere CF-Verbände
- Behörden (Versorgungsämter, Landessozialämter)
- allgemeine Behindertenverbände, wie z.B. der Reichsbund oder der VdK
- Broschüren, zu empfehlen sind besonders:
- Nachteilsausgleiche, Hrsg. Landessozialamt Niedersachsen, Hauptfürsorgestelle, Domshof 1, 31134 Hildesheim, kostenlos
- Behinderung und Ausweis, Hrsg. Landessozialamt Niedersachsen, kostenlos
- Leitfaden für Behinderte. Hrsg. Reichsbund e.V., Beethovenallee 56-58, 53173 Bonn, DM 15,-
- Die Rechte behinderter Menschen und ihrer Angehörigen, Hrsg. Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte, Kirchfeldstr. 149, 40215 Düsseldorf, DM 8,-
Verfasser: Th. Malenke
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