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Beitragsordnung für ordentliche Mitglieder 
beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 1.11.03 in Frankfurt am Main
  1. Ordentliche Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag von 50 Euro.
  2. Auf Antrag des Mitglieds wird der Jahresbeitrag wie folgt ermäßigt:

    • Mukoviszidose Betroffene ab Vollendung des 16. Lebensjahres: 25 Euro.
    • Wenn das Mitglied seinen ständigen Wohnsitz in den neuen Bundesländern hat: 40 Euro. Diese Ermäßigung gilt nur für die Jahre 2004, 2005 und 2006. Die Ermäßigung endet am 31.12.2006, ohne dass es eines weiteren Beschlusses bedarf.
    • Wenn mehrere volljährige Personen einer Familie bzw. häuslicher Lebensgemeinschaft Mitglied sind, zahlt eine Person den vollen Jahresbeitrag (gem. Ziff. 1 bzw. Ziff. 2a oder 2b). Alle weiteren Personen: 25 Euro. In diesem Fall wird die Mitgliedszeitschrift nur der Person mit dem vollen Jahresbeitrag zugesandt.
    • Angehörige der therapeutischen Berufe: 25 Euro.


  3. Auf Antrag des Mitglieds kann der Jahresbeitrag für die Dauer jeweils eines Jahres völlig erlassen werden, wenn das Mitglied Sozialhilfe oder ein anderes Einkommen bis zur Höhe der Sozialhilfe bezieht. Der Sozialhilfebescheid oder entsprechende Einkommensnachweise sind dem Antrag beizufügen. Die Beitragsbefreiung endet jeweils am Ende des Jahres und ist für ein Folgejahr erneut zu beantragen.

Diese Beitragsordnung tritt zum 1. Januar 2004 in Kraft.


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