erweiterte Suche

Sozialrecht 
Die CF-Selbsthilfe Köln pflegt seit vielen Jahren einen engen Kontakt mit der Anwaltskanzlei Anja Bollmann.

Weitere Infos hierzu finden Sie unter:
Rechtsanwaltskanzlei Anja Bollmann



Änderung im Pflegeversicherungsgesetz 
Zum 01. Juli 2008 gibte es Änderungen im Pflegegeldgesetz.
Hier der Link zum Nachlesen:

Link: Pflegegeldgesetzänderung


Anspruch eines GKV-Patienten auf eine Therapie mit einem in Deutschland nicht zugelassenen Mittel 
Mit Urteil vom 04.04.2006 hat das Bundessozialgericht zum ersten Mal die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes in der sog. Nikolausentscheidung (Beschluss vom 06.12.2005 - Az. 1 BvR 347/98 umgesetzt.

Wie war der Sachverhalt:
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 06.12.2005 ist es den Grundrechten aus Art 2 Abs.1 Grundgesetz in Verbinduung mit dem Sozialstaatsprinzip und aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz nicht vereinbar, einem gesetzlich Krankenversicherten, für dessen lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung eine allgemein anerkannte, medizinischen Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht, von der Leistung einer von ihm gewählten, ärztlich angewandten Behandlungsmethode auszuschließen, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht. ... mehr


Pflegeplan 
Hier können Sie sich den Pflegeplan downloaden der von unserer Rechtsanwältin Anja Bollmann erstellt wurde.

Pflegeplan bei Mukoviszidose


Bücher und Broschüren 
Hier finden Sie gute Rechtsratgeber


Pflegebegutachtungsrichtlinien 2006 
Die neuen Pflegebegutachtungsrichtlinien können hier beim mds e.V. als PDF Datei eingesehen werden.
=> Button Pflegeversicherung; => Button Pflegebegutachtung; => unter Handlungsfelder "Richtlinien der Spitzenverbände..."


Vererben zugunsten behinderter Menschen 
Die neue Broschüre wirft Licht in schwer verständliche Materie.

Die Gestaltung eines Testamentes zugunsten behinderter Menschen ist sehr komplex, da erb- und sozialhilferechtliche Aspekte ineinander greifen.
Wir von der CF-Selbsthilfe Köln hatten hier bereits schon mal zu diesem Thema eine gute Infoveranstaltung mit Frau Rechtsanwältin Anja Bollmann.

Die 20-seitige Broschüre die der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. jetzt herausgegeben hat, erklärt zunächst sehr verständlich und Schritt für Schritt einige allgemeine Aspekte des Erb- und Sozialhilferechts.
In einem konkreten Beispiel wird verdeutlicht, welche Regelungen in einem so genannten Behindertentestament getroffen werden müssen. Ein solches Testament gibt Eltern die Möglichkeit, ihr behindertes Kind wirksam und zu seinem Nutzen erben zu lassen.

Die Broschüre steht im Internet als Download unter dieser Linkadresse in der Rubrik "Recht und Politik" zur Verfügung.
Sie kann außerdem zum Preis von 3 Euro (inkl. Porto und Verpackung) unter folgender Adresse bestellt werden:

Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V.
Stichwort "Testament",
Brehmstr.. 5-7
40239 Düsseldorf


"ABC Behinderung und Beruf" 
das von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter herausgegeben´"ABC Behinderung und Beruf" ist jetzt in 2. komplett überarbeiteter Ausgabe erschienen. Dieses Fachlexikon mit über 300 Stichworten aus dem Themenbereich Behinderung und Beruf bietet umfassende und zuverlässige Informationen. Außerdem: eine Übersicht über Fördermöglichkeiten, die aktuellen Gesetzestexte sowie Daten und Fakten zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen.

Kostenfreier Downloaed hier
Onlineversion hier


Viele Infos erhalten Sie auch auf den Seiten Schwerbehinderten aktuell


Benachteiligungsverbot 
- Entschädigung vom Arbeitgeber –

Kennen Sie das: Sie bewerben sich um einen Ausbildungs-, Arbeitsplatz, eine höhere Position etc. Sie erhalten die Stelle nicht und es bleibt der Eindruck, dass das seinen Grund in Ihrer Behinderung hat.

Dass Menschen wegen ihrer Behinderung nicht benachteiligt werden dürfen, steht im Grundgesetz. Konkretisiert wurde das Gebot durch das 9. Sozialgesetzbuch (SGB IX). § 81 Abs. 2 SGB IX enthält ausdrücklich das Verbot der Benachteiligung schwer-behinderter Menschen durch den Arbeitgeber wegen der Behinderung. Es betrifft insbesondere die Bewerbung, die Einstellung, den beruflichen Aufstieg, Weisungen im Arbeitsablauf und die Kündigung. Nicht jede unterschiedliche Behandlung am Arbeitsplatz ist als eine Benachteiligung behinderter Menschen anzusehen. Es kann sachliche Gründe, wie das Erfordernis einer bestimmten körperlichen Funktion für eine Tätigkeit für die unterschiedliche Behandlung geben. Bestehen solche Gründe nicht liegt ein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot vor, das den Arbeitgeber zu einer angemessenen Entschädigung verpflichtet. ... mehr


Achtung bei Kassenwechsel 
Ein Beitrag von Frau RA Anja Bollmann:
Häufig motiviert der geringere Beitragssatz einer anderen Kasse zum Krankenkassenwechsel. Da die Pflegekasse immer der Krankenkasse folgt, bedeutet das auch einen Wechsel der Pflegekasse. Für Bezieher von Leistungen aus der Pflegeversicherung kann der Wechsel zum Wegfall der Leistungen führen. Das hat die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 13.05.2004, - B 3 P 3/03 R - deutlich gemacht. ... mehr


zur Sitemap