Bisher war es für soziale Organisationen erforderlich, bei Spenden über 100,00 EUR Zuwendungsbestätigungen nach amtlichem Muster für die steuerliche Abzugsfähigkeit auszustellen. Durch das am 21. September 2007 verabschiedete "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" wurde diese Betragsgrenze nun auf 200,00 EUR angehoben. Das heißt für Spender, dass bis zu diesem Betrag die Vorlage des Überweisungsträgers bei der Steuererklärung ausreicht, um die Spende steuermindernd geltend machen zu können.
Fügen Sie die folgende Erklärung der Kontoauszugskopie bei: