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Sozialrecht

Die CF-Selbsthilfe Köln pflegt seit vielen Jahren einen engen Kontakt mit der Anwaltskanzlei Anja Bollmann.
Weitere Infos hierzu finden Sie unter:
Erweiterung der Freifahrtregelung ab 1.9.2011
Behinderte Menschen: Erweiterung der Freifahrtregelung ab September 2011
Schwerbehinderte Menschen, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt oder hilflos sind, sowie blinde und gehörlose Menschen können öffentliche Verkehrsmittel im Personennahverkehr kostenlos nutzen (§§ 145 ff. SGB IX). Ihr Schwerbehindertenausweis hat einen orangefarbenen Flächenaufdruck und trägt das Merkzeichen "G", "aG", "H", "Gl" oder "Bl". Voraussetzung für die "Freifahrt" ist ein Beiblatt mit Wertmarke, das man beim Versorgungsamt erhält, ggf. gegen eine Zuzahlung. Zusätzlich müssen in bestimmten Fällen Fahrscheine gelöst werden.